Unsere AGBs – das Wichtigste leicht verständlich:
Wer führt Ihren Umzug durch?
• Es ist möglich, dass wir nicht Ihren Umzug nicht alleine oder selbst durchführen, sondern einen zweiten Spediteur damit beauftragen. Sie können aber sicher sein, dass wir unsere Kooperationspartner sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dessen Leistungen genauso gut sind wie unsere. an dem, was wir vorher (nach
einer Besichtigung des Umzugsguts) veranschlagen.
• Dennoch können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Nämlich dann, wenn es zu Leistungen und Aufwendungen kommt, die beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mehr Möbel abgebaut werden müssen als vorher vereinbart/besichtigt oder wenn sich die Menge des Umzugsguts erhöht.
• Sie können den Vertrag mit uns selbstverständlich kündigen. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grundwird eine Rücktrittszahlung in Höhe von 30% des veranschlagten Preises fällig. Ab fünf Tagen vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich, dann wird der Gesamtpreis fällig. Sollten wir mit Ihnen einen Auftrag auf Stundenbasis abgeschlossen haben, berechnen wir in diesem Fall acht Stunden.
• Umzug ist Vertrauenssache: Wir vertrauen Ihnen – Sie vertrauen uns. Üblicherweise ist die erste Hälfte der Kosten vor dem Einladen des Umzugsguts zu bezahlen, die zweite Hälfte vor dem Ausladen. Geschieht dies nicht, können wir Ihr Umzugsgut bis zur vollständigen Zahlung einbehalten
Sicherung des Umzugsguts
• Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh- Radio- und HiFi-Geräten, EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Wir als Spediteur können nicht überprüfen, ob diese Transportsicherung fachgerecht durchgeführt wurde.
• Unsere Mitarbeiter helfen zwar gerne, sie sind aber nicht berechtigt ohne besondere Vereinbarung Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten durchzuführen. Versicherung
• Grundsätzlich ist Ihr Umzugsgut bei uns pauschal versichert, und zwar gegen Verlust oder Beschädigung mit einem Betrag von EUR 620,00 pro Kubikmeter Laderaum.
• Auf Wunsch können Sie mit uns eine weitergehende Versicherung abschließen. Die Kosten dafür nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Solch eine weitergehende Versicherung empfiehlt sich beispielsweise, wenn Sie wertvolle Möbel, Antiquitäten oder Kunstgegenstände transportieren lassen.
• Falls Sie nach dem Ausladen Schäden feststellen, melden Sie dies bitte umgehend. Schadensmeldungen können nur anerkannt werden, wenn sie schriftlich und innerhalb von einer Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden. Haftungsausschluss
Als Spedition sind wir von jeglicher Haftung befreit, wenn
• Sie uns mit der Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden beauftragt haben und dabei Schäden entstanden sind.
• Sie Ihr Umzugsgut ungenügend verpackt und gekennzeichnet haben.
• Sie Verpacken, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes selbst vornehmen.
• Sie Güter in Behältern transportieren lassen, die nicht von uns verpackt wurden.
• Sie darauf bestehen, dass bestimmte Umzugsgüter verladen bzw. entladen werden, deren Größe oder Gewicht nicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle/Entladestelle entspricht, und dies, obwohl wir oder unsere Mitarbeiter Sie vorher auf etwaige Gefahren einer Beschädigung hingewiesen haben.
• Sie lebende Tiere oder Pflanzen transportieren lassen.
• Ihr Umzugsgut so beschaffen ist, dass es aus natürlichen Gründen oder Mängeln besonders leicht Schäden (Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen) erleiden kann.