Weese & Jacoby

Weese & Jacoby Seit 1966 steht der Name Weese & Jacoby für sachkundige Beratung und erstklassige Betreuung in Sach

Das Winsener Versicherungskontor Weese & Jacoby bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Unseren Tipp, falls Du eie Wärmepumpe installiert hast oder installieren möchtest, findest Du in der aktuellen Ausgaben ...
28/09/2023

Unseren Tipp, falls Du eie Wärmepumpe installiert hast oder installieren möchtest, findest Du in der aktuellen Ausgaben unserer Kundenzeitung:
Gebäudeversicherung
Versicherer reagieren auf den Trend zur Wärmepumpe

Gebäudeversicherung: Versicherer reagieren auf den Trend zur Wärmepumpe

Angetrieben durch neue Gesetzesvorhaben und weil sich die Technik weiterentwickelt, steigt die Nachfrage nach Wärmepumpen. Nach der Installation sollte auch der Versicherungsschutz überprüft und angepasst werden.

Viele Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen gehen nach der Installation einer Wärmepumpe irrtümlich davon aus, dass diese automatisch in ihrer Gebäudeversicherung mitversichert ist. Da sich die Pumpe oftmals vor dem Haus und nicht im Haus befindet, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag jedoch dringend überprüfen.

Im ersten Schritt stellt sich die Frage, ob die neue Wärmepumpe zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie geführt hat oder bei Neubauten als Sonderausstattung deklariert werden muss. Auch wenn gleichzeitig eine alte Heizung entsorgt wurde, kann die neue Wärmepumpe Behandlung, Therapie und Wiedereingliederung sind meistens auch mit finanziellen Einschnitten verbunden. Gut zu wissen, dass es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung gibt. Bereits länger am Markt sind Tarife, die bei einer Krebsdiagnose eine Einmalzahlung eine höhere Versicherungssumme erforderlich machen.

Im zweiten Schritt stellt sich die Frage nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. In der Regel sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Elementarschäden versichert. In Premiumverträgen ist oftmals auch der Diebstahl von versicherten Sachen enthalten, die außen am Gebäude angebracht waren.


Es gelten allerdings Entschädigungsgrenzen, die zu niedrig sein können.

Bei freistehenden Anlagen könnte bei Diebstahl eine Deckungslücke vorhanden sein! Diese gilt es mit entsprechenden Vereinbarungen zu schließen.

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich für einen Zusatzbaustein für die Haustechnik entscheiden. Hier sind neben dem Diebstahl auch Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter sowie weitere Gefahren versichert.

Das Thema Wärmepumpe ist deutlich komplexer als gedacht. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis„Ich habe mit meinem Auto einen Kratzer in ein anderes Auto gefahren. D...
25/11/2022

Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis

„Ich habe mit meinem Auto einen Kratzer in ein anderes Auto gefahren. Darf ich jetzt weiterfahren, wenn ich einen Zettel mit meinen Daten hinterlasse?“

Das sollten Sie unbedingt unterlassen. Sie müssen auf den Halter warten oder die Polizei unterrichten. Wenn Sie sich von der Unfallstelle entfernen, wird das als Fahrerflucht gewertet. Fahrerflucht ist eine Straftat und bei Straftaten leistet Ihre Kfz-Versicherung nicht. Der Schaden des Unfallgegners wird zwar bezahlt, aber der Versicherer kann bis zu einem Betrag von 5.000 Euro die Kosten von Ihnen zurückfordern. Die Vollkaskoversicherung wird für den Schaden an Ihrem Fahrzeug keine Entschädigung leisten. Erschwerend kommt hinzu, dass Ihnen der Führerschein entzogen werden kann. Bei höheren Schadenssummen droht je nach Landgerichtsbezirk außerdem eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Private PflegezusatzversicherungPrivate Pflegezusatzversicherung: Lücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen...
10/11/2022

Private Pflegezusatzversicherung

Private Pflegezusatzversicherung: Lücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen

Nach einer Berechnung der gesetzlichen Krankenkasse DAK beträgt die Finanzierungslücke bei den gesetzlichen Pflegeversicherungen dieses Jahr 3 Milliarden Euro. Grund hierfür sind die deutlich höher ausgefallenen Zuschüsse für Heimbewohner, um deren Eigenanteile abzufedern.

Und die Dämpfung der Eigenanteile ist auch bitter notwendig. Aktuell zahlen die Familien der Pflegebedürftigen bereits durchschnittlich 2.179 Euro pro Monat zum Pflegeheimplatz dazu, wenn sie nicht privat vorgesorgt haben.

Leider hat die Politik in der Vergangenheit immer die Notwendigkeit der privaten Vorsorge kleingeredet. Denn es ist Fakt, seit Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sollte unbedingt jeder mit einer privaten Zusatzversicherung für den Fall der Fälle vorsorgen. Dies gilt so- wohl für die stationäre als auch für die ambulante Pflegebedürftigkeit. Ansonsten drohen hohe Eigenbeteiligungen für den Betroffenen oder dessen Angehörige. Und dieses Kostenproblem wird sich noch deutlich vergrößern.

Aktuell sind rund 2,5 Millionen Menschen 85 Jahre oder älter. Bis zum Jahre 2055 wird sich diese Gruppe auf 6,5 Millionen Personen fast verdreifachen – und im gleichen Maße die Anzahl der Pflegebedürftigen.

Abhilfe schafft hier eine eigene Vorsorge in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung in ausreichender Höhe. Die Pflegezusatzversicherung wird als Pflegetagegeld mit laufenden Beiträgen angeboten oder als Pflegerente, wo auch Einmalbeiträge möglich sind. Gerne können Sie auch über die Möglichkeit einer Pflegeanwartschaft nachdenken. Hier erwerben Sie für wenige Euro im Monat das Anrecht auf diesen wichtigen Schutz und können diesen später, vor Pflegebedürftigkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung aktivieren.

Live aus der Schadenspraxis„Für Trocknungsarbeiten nach einem Leitungswasserschaden müssen unsere Möbel ausgelagert werd...
08/06/2022

Live aus der Schadenspraxis
„Für Trocknungsarbeiten nach einem Leitungswasserschaden müssen unsere Möbel ausgelagert werden. Zahlt das die Versicherung?“

In diesem Fall zeigt sich die Regulierungspraxis am Markt recht uneinheitlich. Nach strenger Auslegung der Bedingungswerke muss zwischen dem Gebäude- und dem Hausratvertrag unterschieden werden. In der Gebäudeversicherung sind die Bewegungs- und Schutzkosten innerhalb des Versicherungsortes gedeckt. Die Hausrat geht hier etwas weiter und deckt auch die Transport- und Lagerkosten. Entscheidend ist also, dass nicht nur ein Gebäude-, sondern auch ein Hausratschaden vorliegt. Von Vorteil ist hierbei, wenn beide Verträge bei einem Versicherer platziert sind.

KlimawandelElementarschäden: Es kann jeden treffenDas Regentief Bernd hat wieder einmal gezeigt, wie unberechenbar die N...
16/03/2022

Klimawandel
Elementarschäden: Es kann jeden treffen

Das Regentief Bernd hat wieder einmal gezeigt, wie unberechenbar die Natur sein kann. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet mit Kosten von ungefähr sieben Milliarden Euro.

Mittlerweile geht der GDV von 250.000 Schadensfällen aus. Trotz dieser erdrückenden Zahlen ist bundesweit nur etwa die Hälfte der Haushalte gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert.

Vor dem Hintergrund, dass in vielen Regionen Deutschlands seit Jahrzehnten Ruhe herrscht, ist es fast nachvollziehbar, dass viele Haushalte sich noch nicht für eine Elementarschadendeckung entschieden haben. Man wohnt schließlich in einer vermeintlich sicheren Gegend.

Leider handelt es sich hier um eine trügerische Sicherheit! Nicht umsonst diskutiert die Politik über die Einführung einer Pflichtversicherung. Auf Staatshilfen können zudem nur wenige hoffen.


Sie müssen sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder ein wirtschaftlich unzumutbares Angebot bekommen haben.

Starkregenereignisse werden als Folge des Klimawandels an Häufigkeit zunehmen. Wir halten es aus diesem Grund für unumgänglich, sein Gebäude und sein Inventar gegen diese Schäden zu versichern.

Eine Elementarschadendeckung leistet jedoch noch viel mehr. Auch der Schutz gegen Schäden durch Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch gehört zum Deckungsumfang. Oftmals gelten Höchstentschädigungsgrenzen, die bei Bedarf angepasst werden müssen.

Mobilitätswende beim PKWWas Sie bei Akkus und Ladestationen beachten solltenDie Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen ste...
11/11/2021

Mobilitätswende beim PKW
Was Sie bei Akkus und Ladestationen beachten sollten

Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen steigen von Jahr zu Jahr. Die Ver­sicherer reagieren auf diese Entwicklung mit modernisierten Produkten.

Ein defekter Akku kann meist nur in spezialisierten Werkstätten repariert werden und im schlimmsten Fall zu einem Totalschaden führen. Er ist das Herzstück eines E-Fahrzeugs und als Fahrzeugteil in die Kasko eingeschlossen. Hinsichtlich des Deckungsumfanges gibt es allerdings unterschiedliche Konzepte. Wir empfehlen Ihnen eine Vollkasko, in der eine Allgefahrendeckung für den Akku eingeschlossen ist. Dann sind beispielsweise auch Schäden durch Bedien­fehler beim Laden versichert. Ausgeschlossen bleiben allerdings Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions- oder Materialfehler und chemische Reaktionen. Der Akku sollte zum Neuwert versichert sein und obwohl die Autohersteller in der Pflicht sind, sollten die Entsorgungskosten ohne Begrenzung gedeckt sein.

Da das Laden über herkömmliche Steckdosen sehr lange dauert und den Stromkreis an die Belastungsgrenze bringen kann, werden Ladestationen und Wallboxen an Bedeutung gewinnen. Der Einschluss dieser Vorrichtungen ist in vielen Kaskodeckungen möglich, allerdings kann es vorkommen, dass die Geräte nur unter Verschluss versichert sind. Außerdem sind beim Versicherungsschutz Überschneidungen mit anderen Verträgen wie der Gebäude- oder der Hausratversicherung möglich.


Es sollte überprüft werden, ob Versicherungsschutz über diese Verträge besteht. In guten Gebäudeverträgen sind dann sogar Schäden durch böswillige Beschädigungen enthalten. Setzen Sie uns bitte zumindest über die Ladestation in Kenntnis. Es besteht noch keine einheitliche Sichtweise, ob die Installation eine anzeigepflichtige Gefah

Eine Ära bei Weese & Jacoby endetNach 48 Jahren lockt der Ruhestand!Es ist eine unfassbare Zahl! Nach 48 Jahren Betriebs...
24/09/2021

Eine Ära bei Weese & Jacoby endet
Nach 48 Jahren lockt der Ruhestand!

Es ist eine unfassbare Zahl! Nach 48 Jahren Betriebszugehörigkeit verabschiedet sich unsere langjährige Mitarbeiterin Martina Zeyn in den wohlverdienten Ruhestand

Nach 48 Jahren lockt der Ruhestand!

Im zarten Alter von 15 Jahren hat Frau Zeyn ihren Ausbildungsvertrag bei der Firma K.-H. Weese KG unterschrieben. In dieser Firma findet die heutige Firma Weese & Jacoby ihren Ursprung. Es ist keinesfalls übertrieben, wenn wir behaupten, dass Frau Zeyn den heutigen Erfolg der Firma mitbegründet hat und immer einen persönlichen Draht zu jedem Kunden aufbauen konnte. Ihr Fachwissen, ihre Zuverlässigkeit und Ihre nicht nachlassende Motivation bei der Suche nach Lösungen taten dann ein Übriges.

Auch mich als heutigen Inhaber der Firma Weese & Jacoby hat die Zeit mit Frau Zeyn sehr geprägt. Als ich 1992 in die Firma eingetreten bin, hatte ich gerade etwas mehr als vier Jahre Versicherungswesen hinter mir und noch viel zu lernen. Eine geduldigere Ausbilderin hätte ich mir nicht wünschen können. Auf ruhige und sachliche Art und Weise wurden mir diverse fachliche Themen und Zusammenhänge erläutert. Nicht selten auch mehrmals …


Obwohl ich und wir als Team etwas traurig sind, wünschen wir Frau Zeyn für die Zukunft alles Gute und eine glückliche Zeit im Ruhestand!

17/06/2021

Hausrat

Wertsachen belegen

Nach einem Einbruch müssen Sie den Nachweis für das Eigentum und den Wert der entwendeten Gegenstände erbringen. Was tun, wenn die Belege fehlen?

Wir erleben in diesen Fällen oft, dass uralte Fotoalben gewälzt werden, um noch irgendetwas zu retten. Besser ist es natürlich, schon vor Eintritt des Schadens vorbereitet zu sein. Bei sehr hochwertigen Gegenständen wie Schmuck empfiehlt sich eine detaillierte Beschreibung mit Fotos. Diese sollte dann außerhalb der Wohnung beispielsweise in einem Bankschließfach aufbewahrt werden. Aber schon ein Handyvideo von der Wohnung oder Handyfotos von Wertgegenständen und dem mitversicherten Fahrrad können eine hilfreiche Stütze sein. Diese Medien sollten dann an eine Vertrauensperson versendet werden.

Der Weg der WareAbsicherung vom Produzenten bis zum KundenGüter legen von der Herstellung bis zum Verkauf einen langen W...
29/04/2021

Der Weg der Ware
Absicherung vom Produzenten bis zum Kunden

Güter legen von der Herstellung bis zum Verkauf einen langen Weg zurück. Dabei sind sie vielen Gefahren ausgesetzt. Damit sie gut abgesichert sind, greifen verschiedene Versicherungen ineinander.

Die Haftung, also die Frage, wer die Verantwortung für die Ware und eventuelle Schäden an ihr trägt, regelt sich durch die Verträge, die Verkäufer, Käufer, Spediteur, Frachtführer und alle anderen Beteiligten untereinander geschlossen haben. Daraus leitet sich auch ab, wer welchen Versicherungsschutz benötigt.

Rohstoffe sowie Halb-, Zwischen- und Fertigprodukte sind im Produktionsbetrieb über die Inhaltsversicherung des Produzenten abgesichert. Bereits verkaufte Ware, die noch im Lager steht, kann über Klauseln mitversichert werden.

Die gesetzliche Haftung des Spediteurs, der den Transport der Ware organisiert, ist im Umfang und der Höhe nach begrenzt. Ebenso die des Frachtführers, der den eigentlichen Transport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft oder zur See durchführt.

Beide haben dafür eine Haftpflichtversicherung.

Darüber hinaus sind die Güter auf dem Transport und bei transportbedingten Zwischenlagerungen aber auch Gefahren ausgesetzt, für die eine Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Solche Risiken sind über eine Transportversicherung abgedeckt.

Diese bietet finanziellen Schutz vor Schäden an der Ware, entlang der gesamten Lieferkette vom Produzenten bis zum Empfänger. Durch diese Allgefahrenversicherung sind alle transportüblichen Risiken abgedeckt. Haftet ein Dritter für den Schaden, nimmt der Transportversicherer Regress. Das entlastet die Schadenquote des eigenen Vertrages und spart einem selbst Zeit und Geld.

Werden nur selten Waren versandt, gibt es Einzeldeckungen. Oder der Spediteur bietet eine Absicherung an. Bei regelmäßigen Bezugs- und Versandtransporten lohnt sich eine pauschale Jahresversicherung.

RechtsschutzJuristische Hilfe wird teurerDie Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind in den letzten Jahren deutlich gestieg...
30/03/2021

Rechtsschutz
Juristische Hilfe wird teurer

Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sind weitere Steigerungen zu erwarten.

Mit dem neuen Gesetz werden die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie Sachverständigenkosten spürbar angehoben. Erste Berechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehen von 13 Prozent Kostensteigerungen aus.

Einen hohen Bedarf an Rechtsschutz zeigen die steigenden Fallzahlen bei den Versicherern. Allein in den ersten drei Quartalen des letzten Jahres erhöhten sie sich um 14 Prozent.

Wie wichtig eine Rechtsschutz ist, zeigt uns auch der Abgasskandal. Nach Auskunft des GDV ist der Streitwert mittlerweile auf über sieben Milliarden Euro gestiegen.


Die Versicherer leisteten bisher 667 Millionen Euro an über 290.000 Kunden, die ihre Versicherung wegen des Skandals in Anspruch genommen haben.

Durch den Einfluss der Pandemie rechnen die Versicherer mit einem weiteren Anstieg der Fälle. Hervorzuheben wären hier die Bereiche Arbeits-und Vertragsrecht. Ein guter Indikator für die vorausgesagte Entwicklung ist die Inanspruchnahme der telefonischen Rechtsberatung. Diese Serviceleistung der Premiumanbieter erreicht mittlerweile Rekordzahlen.

Bevor Sie aus Angst vor zu hohen Kosten darauf verzichten, Ihr Recht mit Hilfe eines Anwaltes durchzusetzen, sollten Sie mit einer Rechtsschutz rechtzeitig vorsorgen.

Live aus der Schadenspraxis„Unser neu erworbener Mähroboter ist von unserem Grundstück entwendet worden. Zahlt das die H...
07/03/2021

Live aus der Schadenspraxis
„Unser neu erworbener Mähroboter ist von unserem Grundstück entwendet worden. Zahlt das die Hausrat?“

Da hier kein Einbruch stattgefunden hat, also ein einfacher Diebstahl vorliegt, muss eine Zusatzklausel eingeschlossen sein. In Premiumverträgen gilt diese in der Regel als vereinbart. Aber auch, wenn der Mähroboter zu den versicherten Sachen gehört, gibt es sehr unterschiedliche Regelungen am Markt. Oft gelten Entschädigungsgrenzen, die unter dem Wert von Qualitätsprodukten liegen.


In seltenen Fällen kann es sogar sein, dass ein allseits umfriedetes Grundstück gefordert wird. Ihr Grundstück müsste dann also komplett eingezäunt sein!

Adresse

Marktstraße 15
Winsen
21423

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00
13:30 - 17:00
Dienstag 08:00 - 13:00
13:30 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
13:30 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 13:00
13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00
13:30 - 17:00

Telefon

+4941714018

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