30/12/2023
+++ „GENERALSTREIK“ UND DIE KONZESSION FÜR SPEDITIONEN!!! +++
(TEILEN, TEILEN, TEILEN!!! DANKE!)
Da uns zahlreiche Anfragen erreichen, ob die Teilnahme am geplanten „Generalstreik“ unter dem 08.01.2024 oder in den Tagen drumherum Speditionen ihre Konzession kosten kann, hier der Versuch einer Antwort:
Das Land steht, so sieht es wohl aus, vor einem „Generalstreik“! Die Anführungszeichen deshalb, weil es eher ein Massenprotest gegen Missstände ist.
Art und Umfang sind natürlich noch völlig unklar.
Jedoch werden offenbar zahlreiche LKW-Fahrer und -Fahrerinnen und damit direkt oder mittelbar auch Speditionen teilnehmen.
Nun geistert schon seit Tagen die Information durchs Netz, Speditionen könnten durch die reine Teilnahme am „Streik“ ihre Konzession verlieren.
Antwort 1:
Nein! Nach unserer Auffassung ist es für die bloße Teilnahme am Streik nicht möglich, die Konzession zu entziehen!
Weder das GüKG, die GBZugV, die GükVwV, noch eine andere uns bekannte gesetzliche Regelung geben diese Möglichkeit so her!
ABER!!!
Und das ist Antwort 2:
Werden Straf- oder Bußgeldvorschriften verletzt, kann es sein, dass bei rechtskräftiger Verurteilung seitens der Behörden die Zuverlässigkeit der handelnden Personen in Frage gestellt wird und ein Verfahren über den Konzessionsentzug eingeleitet werden könnte.
Werden bei dem geplanten Streik also beispielsweise Nötigungen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr o.ä. begangenen und folgen auf diese rechtskräftige Verurteilungen, die Personen der Spedition betreffen, kann die befürchtete Folge eintreten!
JEDOCH!!!
Nun Antwort 3:
Es müssen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen! Das heißt, es muss gerichtlich festgestellt werden, dass die verantwortlichen Personen Straftaten begangen haben!
Und es muss ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren aufgrund dieser Verurteilungen durchlaufen worden sein!
Gerade nach den Coronajahren sicherlich alles denkbar, jedoch darf jeder für sich überlegen, wie wahrscheinlich das ist.
Insbesondere im Falle, dass der Streik die erwünschten Wirkungen haben sollte.
FAZIT:
Es kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass Speditionen ein Konzessionsentzug drohen könnte!
Vorher stehen jedoch Straf-, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren, die durchlaufen werden müssen!
Und da sind wir über
www.trucker-anwalt.de
natürlich für Euch da und an Euer Seite!
Deutschlandweit vertritt und berät der TRUCKER-ANWALT in allen Strafrechts-, Verkehrsrechts-, Arbeitsrechts- und auch Verwaltungsrechtsverfahren!
Der TRUCKER-ANWALT wünscht eine gute Fahrt und einen schönen Feierabend! 🚚🚛