21/04/2020
Liebe Kunden,
man sagt ja, "Alles neu macht der Mai", aber durch die gibt es bereits im April zahlreiche Änderungen, Einschränkungen, Bestimmungen und Veränderungen von denen auch wir nicht verschont bleiben. Die Wichtigsten die sich bisher bei uns ergeben haben und die jetzt unmittelbar auf uns alle zukommen, möchten wir hier einmal aufzählen:
1. Das Wichtigste zuerst:
Wir sind nach wie vor am Tag für sie unter 0405241088 da, es kann u.U. nur nicht immer jemand direkt ans Telefon gehen.
Dafür haben wir seit ein paar Tagen unter der Woche nachts die "Alexa" als Unterstützung, einen Sprachassistenten der ihren Anruf entgegen nimmt, wenn gerade kein Mitarbeiter persönlich ans Telefon gehen kann.
Dies ist KEIN Anrufbeantworter, sondern ein sprachgesteuerter "Anrufassistent", wie sie es von ihrem Telefonanbieter, ihrer Bank, o.ä. kennen, nur ohne Warteschleife.
Der Anrufassistent nimmt ihre Taxibestellung mit Namen, Abholort und Zeit vollständig an und leitet diese direkt an den nächsten Fahrer weiter.
Wenn sie dennoch mit einem Mitarbeiter sprechen möchten, um besondere Wünsche, Fragen oder etwas anderes zu besprechen, verbindet sie der Assistent gerne umgehend mit einem Mitarbeiter wenn sie danach verlangen oder die Bestellung nicht funktioniert.
Bestellbar sind wir zusätzlich nach wie vor per oder Taxi.de App.
Mehr Infos unter: https://taxi-norderstedt.de/Bestellmöglichkeiten.html
2. Einige unserer Fahrzeuge sind schon eine Weile mit einem , , ausgestattet.
Diese Fahrzeuge können sie per Telefon bestellen. Sollte der Anrufassistent ihren Anruf entgegennehmen, bitte einen Mitarbeiter verlangen, da diese Sonderbestellungen nur im persönlichen Gespräch funktionieren.
3. Ab Mittwoch den 29.04.2020 gilt in Schleswig-Holstein (Hamburg 27.04.) eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), Taxis und beim Einkaufen.
Das heißt, Menschen werden verpflichtet sein, eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - auf jeden Fall bei Einkäufen und, was noch wichtiger ist, auch im ÖPNV.
Dies betrifft auch unsere Kunden im Taxi. Als Mund-Nasen-Bedeckung kann eine selbst genähte Maske verwendet werden, ebenso auch ein Schal, o.ä. wichtig ist hierbei nur, dass diese Mund und Nase eng bedecken muss.
Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr und das Fahrpersonal von Taxen bei einer Taxifahrt. Personen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies entsprechend durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen ebenfalls keine Bedeckung tragen.
Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine der
Ausnahmen zutreffen, ist das Betreten oder die Nutzung der Geschäfte oder des
ÖPNV-Angebots inkl. Taxis nicht gestattet. Ein Bußgeld ist bislang nicht vorgesehen, aber
Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung dürfen die Räumlichkeiten oder die
Angebote nicht betreten bzw. nutzen.
Bleiben Sie gesund,
Ihr Autoruf Norderstedt 040 524 10 88
Ihr Taxi seit über 30 Jahren rund um die Uhr in Norderstedt. Wir fahren sie überall hin und holen sie auch überall wieder ab. Ob vom und zum Arzt/ Krankenhaus, Einkaufen, Tierarzt, zur Arbeit und zurück, etc. Einkaufsfahrten, Kurier- und Botenfahrten, Starthilfe, Flughafenfahrten. Wir holen für...