12/03/2020
Der beschlossene Aktionismus auf dem neuen A94 Abschnitt könnte für die Steuerzahler besonders teuer werden… Sind Millionenschäden denkbar?
Wir haben nachgerechnet und recherchiert:
Das Planfeststellungverfahren für den neuen Abschnitt der A94 wurde mit bekannten und gültigen Lärm-Grenzwerten höchstinstanzlich gerichtlich bestätigt. Diese Grenzwerte sind in ganz Deutschland gültig. Individuelle Lärmmessungen sind gesetzlich explizit nicht vorgesehen und es gilt die Berechnungsmethode für Lärmimmissionswerte. Auch dies wurde durch mehrere gerichtliche Instanzen in ganz Deutschland bestätigt.
Grundsätzlich besteht somit weder für ein Verkehrslärmgutachten noch für einen zusätzlichen Lärmschutz (der die gültigen Grenzwerte aus dem Planfeststellungsverfahren weit unterschreiten würde) ein rechtlicher Anspruch.
Wie sieht es nun mit den Kosten für die beschlossenen Maßnahmen aus?
Allein das durch die Staatsregierung angeordnete Verkehrslärmgutachten wird die Steuerzahler ca. 140.000 – 200.000 € kosten. (Man hadert von offizieller Seite noch bezüglich Aussagen wer die Kosten trägt. Da aber keine Abweichungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen und kein rechtlicher Anspruch auf derartige Maßnahmen besteht, wird es schlussendlich der Steuerzahler sein.)
Sind 34- 50 Millionen für zusätzlichen Lärmschutz realistisch?
Wir gehen ins Detail:
Eine Lärmschutzwand kostet incl. Planung, Projektierung, Material, Arbeitszeit etc. ca. 1 – 4 Millionen Euro pro km! Die Werte sind abhängig von Art, Bauweise, Umfang und Topographie.
Wir rechnen mit überprüften und niedrig angesetzten Zahlen von ca. 2 Millionen Euro pro km Lärmschutzwand. Theoretisch möglich wäre eine zusätzliche Anbringung von Lärmschutzwänden auf ca. 8 – 15 km der neuen A94. Auch hier rechnen wir zurückhaltend mit ca. 12 km.
Dies ergibt bereits Kosten von ca. 24 Millionen Euro.
Wenn man nun noch die vom bayerischen Ministerpräsident mündlich als „leichteste Übung“ in Aussicht gestellte Erweiterung von ca. 10 km Waschbetonbelag mit einem DSH-V Asphalt rechnet, dürften nochmals ca. 10 Millionen Euro fällig werden. Dies bei einer Lärmreduktion von ca. 1 DB(A) welche für das normale Gehör kaum wahrnehmbar ist….
Insgesamt ergibt sich im günstigsten Fall ein Betrag von ca. 34 Millionen Euro (Wir selbst rechnen eher mit bis zu 50 Millionen Euro).
Um einen Vergleich der Verhältnisse zu schaffen: Der Haushalt der Stadt Mühldorf dürfte ca. 55 – 65 Millionen Euro betragen, der des Landkreises Mühldorf ca. 140 Millionen Euro.
Wer trägt die Kosten?
Die private Betreibergesellschaft wird die Kosten vermutlich nicht freiwillig tragen, da diese die Autobahn nach den Vorgaben im Planfeststellungsverfahren erstellt hat und bisher keine Abweichungen festgestellt wurden.
Sollten also zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen „gewährt“ werden, muss dies mit ziemlicher Sicherheit durch die Gemeinschaft und somit den Steuerzahlern getragen werden. Wie dann in Zukunft Anwohner von anderen Autobahnabschnitten reagieren, die nicht in den Genuss von derartigen Steuergeschenken kommen bleibt abzuwarten.
Fazit:
Für uns steht fest: Wir lehnen jegliche Bevorzugung für einen kleinen individuellen Personenkreis auf Steuerkosten ab. Dies entspricht nicht unseren Vorstellungen von Gleichbehandlung in einer demokratischen Gemeinschaft.
Wir hoffen es kehrt wieder Vernunft ein und das Tempolimit wird aufgehoben. Zudem sollte es keine kostspieligen Lärmschutzmaßnahmen über das Planfeststellungsverfahren hinaus zu Lasten der Steuerzahler geben.
Bildet euch eure eigene Meinung und kommentiert den Beitrag. Wie seht ihr es?
Die Zahlen für die Berechnungen haben wir recherchiert, berechnet, verifiziert und Vergleichswerte von ähnlichen Autobahnprojekten herangezogen. Wie bei allen unseren Posts sind wir sicher, die Zahlen stimmen und halten einer Überprüfung stand.
Wir wünschen weiterhin gute und unbeschränkte Fahrt!