Nein zum Tempolimit auf der A94

Nein zum Tempolimit auf der A94 Fakten und Infos zum Thema

Lieben Betroffene,  die dünne Eisdecke der Autobahngegner schmilzt immer weiter.... Wie zu erwarten war, haben die von d...
11/09/2020

Lieben Betroffene, die dünne Eisdecke der Autobahngegner schmilzt immer weiter.... Wie zu erwarten war, haben die von der Stadt Dorfen in Auftrag gegebenen Messungen einwandfreie Bauwerke und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte ergeben. Ziel der Messungen war hier Überschreitungen festzustellen. Somit liefert wie auch wie bei der Gemeinde Lengdorf (hatte auch ein Gutachten in Auftrag gegeben) ein "Parteigutachten" nicht die gewünschten Ergebnisse. Insgesamt werden die Grenzwerte sogar weit unterschritten und die Anwohner erhielten einen besseren Lärmschutz als die Anwohner anderer Autobahnabschnitte.

Auch wurden bereits offizielle Messungen der Bauwerke (z.B. ob die Höhe und Form der Lärmschutzwände korrekt ausgeführt wurde) und eine Zertifizierungsmessung des Fahrbahnbelages vorgenommen. Die Ergebnisse werden derzeit jedoch durch das Ministerium aus taktischen Gründen zurückgehalten und nicht bekannt gegeben. Auch diese Ergebnisse werden einwandfreie Bauwerke gemäß Planfeststellungsverfahren und die Unterschreitung der Grenzwerte bestätigen. Hätten die Messungen Überschreitungen oder Abweichungen festgestellt, wären diese in der "Behördenakte" im Klageverfahren enthalten gewesen.

Die Reaktionen einiger Kommunalpolitiker ist umso erstaunlicher. Von Einsicht und Zurückhaltung keine Spur.... Beängstigend ist auch das verstörende Rechtsempfinden dieser "Lokalmatadore" die immer wieder offen Rechtsbrüche fordern oder für gut heißen...

Messungen im Auftrag der Stadt Dorfen ergeben keine Überschreitung der Grenzwerte. Der Stadtrat debattiert über die richtige Strategie für den Kampf um Lärmschutz.

08/09/2020

UPDATE: Die 120 km/h Schilder sind seit heute Nachmittag verdeckt. Das Urteil wurde somit vorerst umgesetzt!

UPDATE und KOMMENTAR zur KLAGE: Liebe Betroffene, der positive Entscheid des Verwaltungsgerichts München beendet nun mit...
05/09/2020

UPDATE und KOMMENTAR zur KLAGE:

Liebe Betroffene,

der positive Entscheid des Verwaltungsgerichts München beendet nun mit dem Tempolimit vorerst den seit vielen Monaten geltenden politischen Aktionismus und die Willkür einiger politischer Amtsträger.

Ein großer Erfolg für die Region und auch für mich persönlich. Dieser Entscheid wurde ohne anwaltliche Vertretung durch einen einfachen Bürger erwirkt. Dies beweist uns allen umso mehr, dass unser Rechtsstaat funktioniert und man sich aktiv zur Wehr setzen kann.

Die Schilder werden gemäß Pressemittelung am Dienstag unkenntlich gemacht oder abgebaut. Bis dahin sollten die Verkehrszeichen allerdings noch befolgt werden.

Endgültig erledigt ist die Thematik damit jedoch noch nicht. Der Freistaat hat noch 14 Tage Zeit um Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist dann auch mit einer Entscheidung in der Klage zu rechnen. Dieser Entscheidung blicke ich jedoch positiv entgegen.

Das Gericht bemängelte in der Begründung hauptsächlich die fehlende Gefahrenermittlung. Es wurden zudem aber auch viele weitere Punkte beanstandet. Insgesamt ist die Begründung 15 Seiten lang.

Die nächsten Tage werden zeigen wie die Verantwortlichen auf die Begründung des Gerichts reagieren. Einige Erdinger "Lokalgrößen" sind bereits auf Krawall gebürstet und fordern in den Medien einen Rechtsstreit bis in die letzte Instanz. Hier wäre meine Empfehlung: Erst die Begründung des Gerichts lesen und dann in Ruhe entscheiden, ob nicht Zurückhaltung auf Grund der extremen Verfehlungen angebrachter wäre. Einige ranghohe Vertreter haben sich hier bereits durchdachter und diplomatischer geäußert.

Ich hoffe jedoch die Politik mutet der Region nicht noch weitere derartige Schachzüge zu und erkennt die Entscheidung an. Der Vertrauensverlust ist ohnehin enorm.

Für mich war dieses ganze Konstrukt von Anfang an ein unseriöses Mittel um über einen bestimmten Zeitraum ein politisch gewolltes Tempolimit für den Wahlkampf umzusetzen.

Die von Christian Hanslmayer initiierten Petition mit knapp 20.000 Unterzeichnern wurde durch die Politik nahezu kommentarlos abgehandelt und ignoriert. Als dann aber auch noch die Verlängerung der rechtswidrigen Maßnahme ernsthaft in Betracht gezogen wurde, war für mich persönlich eine rote Linie überschritten und eine Klage alternativlos.

Für mich als grundsätzlichen "CSU" oder "Freie Wähler" - Wähler ein Schritt der sicherlich Überwindung gekostet hat. Jedoch schaden hier einige wenige einzelne politische Funktionsträger durch ihr Auftreten und Handeln der gesamten Basis welche größtenteils sehr gute Arbeit in den Gemeinden und Kommunen leistet - und somit auch der gesamten Region. Solche Zustände möchte ich in Bayern nicht akzeptieren.

Die Klage war daher die richtige Entscheidung wie sich gezeigt hat. Die Politik ist durch Ihre Einmischung der Problemverursacher und nicht der Problemlöser in dieser Thematik geworden.

Das Gericht hat nun das erforderliche Zeichen gesetzt.

Ich habe seit Bekanntwerden der Entscheidung extrem viele positive Nachrichten und Kommentare auf allen Kanälen erhalten. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken. Dies war der Ansporn und die Motivation hier für die Region etwas Positives zu bewirken.

Ich hoffe das Thema neigt sich nun dem Ende zu und wünsche allzeit gute (und vernünftige) freie Fahrt auf unserer A94

Ralf Decker

04/09/2020

EILMELDUNG: Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag stattgegeben. Das Tempolimit ist vorerst umgehend aufzuheben. Details folgen.

01/09/2020

KLARSTELLUNG: In der OVB-Mühldorf erschien heute ein Artikel in dem aufgeführt wird, das Eilverfahren sei gescheitert. Dies ist so nicht korrekt. Das Eilverfahren läuft noch und wird in Kürze durch das Verwaltungsgericht München entschieden.

28/08/2020

EILMELDUNG: Tempolimit auf A94 bis 30.12.20 verlängert!

Gemäß neuer "Verkehrsrechtlicher Anordnung" vom 31.07.20 die nun vorliegt, wurde das Tempolimit auf der A94 durch die verantwortlichen Stellen bis zum 30.12.20 (mit Option auf weitere drei Monate) verlängert. Als Begründung werden wie erwartet Corona, die Ferienzeit und die "erforderliche vorherrschende Witterung" bei den Messungen genannt. Dies geschah heimlich im Hintergrund, eine Pressemitteilung gab es wohl nicht.

Der Zeitraum bis 31.12.20 durfte dabei auch nicht zufällig gewählt worden sein. Ab dem 01.01.21 ändern sich die Zuständigkeiten u.a. für den Betrieb und für die Unterhaltung der Bundesautobahnen im Zuge der "Reform der Bundesfernstraßenverwaltung" (nachzulesen auf der Seite des BMVI). Die Verantwortung wird somit von den Ländern auf den Bund übertragen. Vermutlich ein geschickter Schachzug um das verursachte Chaos auf den Bund abzuwälzen...

Auf Grund der unglaublichen Ausmaße welche dieses politische Schauspiel angenommen hat, war die Klage der einzig richtige und notwendige Schritt um hier für klare Verhältnisse zu sorgen.

In Kürze wird die Entscheidung im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht München erwartet. Das Ergebnis wird natürlich umgehend mitgeteilt.

17/07/2020

Klagebegründung eingereicht! Heute ist die Klagebegründung (mit Anlagen knapp 250 Seiten) beim Verwaltungsgericht München eingegangen. Nun heißt es abwarten...

Wir möchten uns bei allen Spendern für eure großzügige Unterstützung bedanken. Euer Vertrauen schätzen wir sehr und wir werden verantwortungsvoll mit den eingesammelten Geldern umgehen. Sobald wir selbst Neuigkeiten haben, posten wir natürlich ein Update!

KLAGE IST EINGEREICHT! Wollt Ihr mit einer Spende helfen die Gerichtskosten zu decken und zum Erfolg der Klage beitragen...
07/07/2020

KLAGE IST EINGEREICHT! Wollt Ihr mit einer Spende helfen die Gerichtskosten zu decken und zum Erfolg der Klage beitragen? Das könnt Ihr! Und bitte teilt auch den Beitrag!

Wir sind eine kleine Gruppe aus unterschiedlichen Fachgebieten, die sich ehrenamtlich und in Ihrer Freizeit für das Thema einsetzt. Daher sind wir bei der Klage auf eure Unterstützung angewiesen. Wie Ihr euch vorstellen könnt, übersteigt das Kostenrisiko der notwendigen Klage den ehrenamtlichen Bereich. Mit eurer Unterstützung können wir uns jedoch trotzdem aktiv wehren und unser aller Interesse vertreten.

Die Klage wurde am 25.06. am Verwaltungsgericht München incl. einem zusätzlichen Eilantrag eingereicht. Aktenzeichen bestehen und der Vorgang läuft!

Alle Infos und Details zur Klage, den geschätzten Kosten und zur Spendenaktion findet Ihr in der Beschreibung der Aktion (einfach auf das Bild klicken).

Die gesammelten Gelder werden ausschließlich zur Deckung der Gerichtskosten verwendet. Wir arbeiten rein ehrenamtlich, wie ihr aus unseren vergangenen Beiträgen schon festgestellt haben werdet. Sollte nach Verfahrensabschluss etwas von den Geldern übrig bleiben, werden wir den Betrag zu 100% an gemeinnützige, soziale Einrichtungen in der Region spenden. Hierzu möchten wir euch auch nach Abschluss über die Facebook Seite in Form einer Umfrage einbeziehen. Eure Spende wird also in jedem Fall etwas gutes bewirken.

Wichtig: Es sind Spenden ab 1,00 € mit allen gängigen Zahlungsmethoden incl. PayPal möglich. Ihr müsst nur den von der Plattform (nicht von uns) vorgeschlagenen Betrag abändern. Jeder Euro hilft!

Über alle Infos und Neuigkeiten halten wir euch natürlich auf dem aktuellen Stand!

Lasst uns gemeinsam etwas bewegen!

Ralf Decker
-Mühldorf-

 Klage eingereicht! Kein Tempolimit auf der A94!Liebe Mitstreiter/innen,seit 01.02.2020 gilt auf dem Neubauabschnitt der A94 - "Isentalautobahn" auf 3…

Liebe Mitstreiter gegen das Tempolimit auf der A94!  Lange war es nun ruhig um das Thema. Auch wir haben uns in Zeiten d...
23/06/2020

Liebe Mitstreiter gegen das Tempolimit auf der A94! Lange war es nun ruhig um das Thema. Auch wir haben uns in Zeiten der Corona-Krise mit Anstand zurück gehalten, da wir der Ansicht sind, das Thema hat in Zeiten von Kurzarbeit und drohenden Insolvenzen in der Gesellschaft nicht höchste Priorität. Ausgeruht haben wir uns jedoch nicht, sondern die Abläufe und Vorgänge aufmerksam verfolgt.

Langsam ist Erleichterung in der Krise absehbar und das normale Leben kehrt ein Stück weit zurück. Leider gehören dazu auch die ewigen Autobahngegner und das rechtswidrige Tempolimit von 120 km/h auf der A94.

Ursprünglich dachten, wir der „Spuk“ würde nach Ablauf der anberaumten ersten 6 Monate ein Ende haben. Der Wahlkampf ist vorbei, das Tempolimit ist rechtswidrig und ein Mehrwert nicht gegeben. Leider werden derzeit wieder Stimmen laut, das Innenministerium könnte das politisch motivierte Tempolimit verlängern und die Autobahngegner positionieren sich in den entsprechenden Medien erneut gekonnt als Opfer der Gesellschaft.

Dies fordert uns auf wieder aktiv zu werden und uns für das Allgemeinwohl einzusetzen!

Bei allen bisher durchgeführten offiziellen Messungen und Prüfungen wurden die Einhaltung der Grenzwerte (sogar mit Abstand) und die korrekte Ausführung der Bauwerke festgestellt. Diese Informationen liegen dem Innenministerium seit einiger Zeit vor. Sämtliche weitere Lärmmessungen haben keinerlei rechtliche Bindung und sind überflüssig (von Kosten im sechsstelligen Bereich abgesehen). Zudem gibt es keinen nachvollziehbaren Grund diese Messungen nicht auch ohne Tempolimit durchführen zu können.

Das Tempolimit war nie rechtens, nie erforderlich und eine Verlängerung ist inakzeptabel.

Wir haben uns daher entschlossen den Rechtsweg einzuschlagen und bereiten derzeit im fortgeschrittenen Stadium eine Klage gegen das Tempolimit vor. Zudem einen Eilantrag.

Dies ist auch vor dem Hintergrund eines neuen rechtswidrigen örtlich- oder uhrzeitlich begrenzten Tempolimits nach Ablauf der befristeten Phase ein wichtiges Signal. Wir möchten keine weiteren Gängelungen der Allgemeinheit und zusätzliche Rechtsbrüche mehr akzeptieren.

In Kürze werden wir einige Umfragen zu dem Thema erstellen und bitten euch daran teilzunehmen und den Beitrag zu Teilen!

Wir engagieren uns für euch, lasst uns gemeinsam ein Zeichen für die Allgemeinheit setzen und unterstützt uns!!

Heute möchten wir euch über einen interessanten Artikel der Münchner Merkur berichten. (Link unten) Gemäß dem Artikel ma...
14/03/2020

Heute möchten wir euch über einen interessanten Artikel der Münchner Merkur berichten. (Link unten)

Gemäß dem Artikel machen Autobahngegner in Dorfen erstaunliche Sichtungen:

Zitat: "Was Freundl, die selbst auf der Isentalautobahn unterwegs ist, aufgefallen ist: „Nur etwa die Hälfte hält die Geschwindigkeitsbegrenzung ein. Man wird immer noch mit atemberaubenden Geschwindigkeiten überholt.“ Die Dorfenerin hat zudem festgestellt: „Längst nicht alle Lastwagen halten sich an Tempo 80. Ich habe schon beobachtet, wie ein Lkw den anderen mit über 110 km/h überholt hat.“

LKWs überholen also andere LKWs teils mit mehr als 110 km/h...

Für LKW über 12 Tonnen gilt bereits seit 1992 eine gesetzliche Drosselung auf maximal 90 km/h. 2004 wurde diese EU-weit verbindlich auch auf Transporter über 3,5 Tonnen erweitert....

Dass die Grenze bis 90 km/h teils ausgenutzt wird, mögen wir nicht bestreiten. Wir haben trotzdem bei der Polizei nachgefragt:

Man hat uns bestätigt, dass derartige Tempoüberschreitungen mit über 110 km/h eine absolute Ausnahme darstellen und höchst kriminelle Eingriffe in das Fahrzeug voraussetzten. Dies würde mehrere schwere Straftatbestände erfüllen. Die Beamten, insbesondere die der BAG (Bundesamt für Güterverkehr) brauchen nur die Aufzeichnungen in Augenschein zu nehmen, um z.B. die mangelnde Justierungen zu erfassen. Daher bewegen sich Tempoverstöße i.d.R. im oben genannten Bereich um bis zu 90 km/h...

Link zum Artikel der Merkur:

https://www.merkur.de/lokales/erding/erding-ort28651/autobahn-entwicklungen-a-94-laermschutz-messungen-nach-ostern-vereinzelte-tempokontrollen-13572452.html

Der beschlossene Aktionismus auf dem neuen A94 Abschnitt könnte für die Steuerzahler besonders teuer werden… Sind Millio...
12/03/2020

Der beschlossene Aktionismus auf dem neuen A94 Abschnitt könnte für die Steuerzahler besonders teuer werden… Sind Millionenschäden denkbar?

Wir haben nachgerechnet und recherchiert:

Das Planfeststellungverfahren für den neuen Abschnitt der A94 wurde mit bekannten und gültigen Lärm-Grenzwerten höchstinstanzlich gerichtlich bestätigt. Diese Grenzwerte sind in ganz Deutschland gültig. Individuelle Lärmmessungen sind gesetzlich explizit nicht vorgesehen und es gilt die Berechnungsmethode für Lärmimmissionswerte. Auch dies wurde durch mehrere gerichtliche Instanzen in ganz Deutschland bestätigt.

Grundsätzlich besteht somit weder für ein Verkehrslärmgutachten noch für einen zusätzlichen Lärmschutz (der die gültigen Grenzwerte aus dem Planfeststellungsverfahren weit unterschreiten würde) ein rechtlicher Anspruch.

Wie sieht es nun mit den Kosten für die beschlossenen Maßnahmen aus?

Allein das durch die Staatsregierung angeordnete Verkehrslärmgutachten wird die Steuerzahler ca. 140.000 – 200.000 € kosten. (Man hadert von offizieller Seite noch bezüglich Aussagen wer die Kosten trägt. Da aber keine Abweichungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen und kein rechtlicher Anspruch auf derartige Maßnahmen besteht, wird es schlussendlich der Steuerzahler sein.)

Sind 34- 50 Millionen für zusätzlichen Lärmschutz realistisch?

Wir gehen ins Detail:

Eine Lärmschutzwand kostet incl. Planung, Projektierung, Material, Arbeitszeit etc. ca. 1 – 4 Millionen Euro pro km! Die Werte sind abhängig von Art, Bauweise, Umfang und Topographie.

Wir rechnen mit überprüften und niedrig angesetzten Zahlen von ca. 2 Millionen Euro pro km Lärmschutzwand. Theoretisch möglich wäre eine zusätzliche Anbringung von Lärmschutzwänden auf ca. 8 – 15 km der neuen A94. Auch hier rechnen wir zurückhaltend mit ca. 12 km.

Dies ergibt bereits Kosten von ca. 24 Millionen Euro.

Wenn man nun noch die vom bayerischen Ministerpräsident mündlich als „leichteste Übung“ in Aussicht gestellte Erweiterung von ca. 10 km Waschbetonbelag mit einem DSH-V Asphalt rechnet, dürften nochmals ca. 10 Millionen Euro fällig werden. Dies bei einer Lärmreduktion von ca. 1 DB(A) welche für das normale Gehör kaum wahrnehmbar ist….

Insgesamt ergibt sich im günstigsten Fall ein Betrag von ca. 34 Millionen Euro (Wir selbst rechnen eher mit bis zu 50 Millionen Euro).

Um einen Vergleich der Verhältnisse zu schaffen: Der Haushalt der Stadt Mühldorf dürfte ca. 55 – 65 Millionen Euro betragen, der des Landkreises Mühldorf ca. 140 Millionen Euro.

Wer trägt die Kosten?

Die private Betreibergesellschaft wird die Kosten vermutlich nicht freiwillig tragen, da diese die Autobahn nach den Vorgaben im Planfeststellungsverfahren erstellt hat und bisher keine Abweichungen festgestellt wurden.

Sollten also zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen „gewährt“ werden, muss dies mit ziemlicher Sicherheit durch die Gemeinschaft und somit den Steuerzahlern getragen werden. Wie dann in Zukunft Anwohner von anderen Autobahnabschnitten reagieren, die nicht in den Genuss von derartigen Steuergeschenken kommen bleibt abzuwarten.

Fazit:

Für uns steht fest: Wir lehnen jegliche Bevorzugung für einen kleinen individuellen Personenkreis auf Steuerkosten ab. Dies entspricht nicht unseren Vorstellungen von Gleichbehandlung in einer demokratischen Gemeinschaft.

Wir hoffen es kehrt wieder Vernunft ein und das Tempolimit wird aufgehoben. Zudem sollte es keine kostspieligen Lärmschutzmaßnahmen über das Planfeststellungsverfahren hinaus zu Lasten der Steuerzahler geben.

Bildet euch eure eigene Meinung und kommentiert den Beitrag. Wie seht ihr es?

Die Zahlen für die Berechnungen haben wir recherchiert, berechnet, verifiziert und Vergleichswerte von ähnlichen Autobahnprojekten herangezogen. Wie bei allen unseren Posts sind wir sicher, die Zahlen stimmen und halten einer Überprüfung stand.

Wir wünschen weiterhin gute und unbeschränkte Fahrt!

Neues von der Petition... Am kommenden Wochenende posten wir einige spannende neue Fakten und Zahlen zur Situation auf d...
02/03/2020

Neues von der Petition... Am kommenden Wochenende posten wir einige spannende neue Fakten und Zahlen zur Situation auf der A94! Bleibt dran und gute Fahrt!

Der Initiator einer Online-Petition gegen das Tempolimit auf der neuen A94, Christian Hanslmayer, hat am Montag in der Staatskanzlei gut 18...

Adresse

Mühldorf
84453

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Nein zum Tempolimit auf der A94 erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen