23/02/2015
Gerade jetzt sehr interessant, Transporte in die Schweiz!
Folgende Möglichkeiten bieten wir an:
Verzollungen Schweiz / Deutschland
Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware. Eine so genannte „Verzollung“ ist die zoll- und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr, d.h. Sie als Kunde können sofort über die Ware verfügen.
Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene schriftliche Zollanmeldung. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich erfolgen.
Ausfuhrpapiere
Wenn Waren aus Deutschland oder der Schweiz exportiert werden, benötigt man Ausfuhrzollpapiere.
T1 / T2 Abfertigung
T1 - für Nichtgemeinschaftswaren d. h. Ware aus einem Drittland z.B. Indien.
T2 - für Gemeinschaftswaren d. h. Ware bei Beförderung an bzw. durch ein nicht EU-Land.
EU-Verzollung / Fiskalvertretung
Waren können an der Grenze zollabgefertigt werden, wenn sie für ein anderes Land wie Deutschland bestimmt sind, unter der Voraussetzung, dass der Absender sowie Empfänger eine Steuernummer haben. Wenn der Absender keine Steuernummer vorweisen kann, können wir unter bestimmten Voraussetzungen unsere Steuernummer zur Verfügung stellen.
Freipasserstellung
Für Waren, die nur temporär in die Schweiz eingeführt bzw. ausgeführt werden.
Geleitscheinerstellung
Nationales Transitpapier von der Grenze an ein Binnenzollamt.
Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen benötigen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Sie können auf fachgerechte Hilfe zählen.