27/07/2026
⁉️ : Was heißt das konkret für deinen Betrieb?
Der Arbeitsschutz rückt stärker denn je in den Fokus der zuständigen Aufsichtsbehörden. Durch die Anpassungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) werden mehr und intensivere Arbeitsschutzkontrollen durchgeführt. Unternehmen müssen damit rechnen, häufiger überprüft zu werden: strukturiert, systematisch und mit klaren Anforderungen.
Entscheidend ist nicht nur, ob Unterlagen vorhanden sind, sondern ob Arbeitsschutz im Alltag greift. Denn Probleme entstehen oft dort, wo
» Gefährdungsbeurteilungen nicht mehr zum Ablauf passen
» Maßnahmen nicht sauber nachverfolgt werden
» Zuständigkeiten und Meldewege unklar bleiben.
Dabei achten wir darauf, dass alles nicht nur formal korrekt, sondern für deinen Betrieb praktikabel ist. So wird aus Kontrolle kein Risiko, sondern ein beherrschbarer Prozess.
Wir beraten, unterstützen und prüfen:
✅ das bestehende Arbeitsschutzmanagementsystem oder entwickeln ein neues
✅ die Organisation von Meldewegen und Verantwortlichkeiten
✅ betriebliche Prozesse im Arbeitsschutz
✅ bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und entwickeln diese gezielt weiter.
Außerdem begleiten wir aktiv bei anstehenden oder laufenden Überwachungen durch die Aufsichtsbehörden:
✅ Vorbereitung auf Begehungen und Prüfungen
✅ Unterstützung während der Überwachung
✅ Fachliche Einordnung von Anforderungen und Rückmeldungen
✅ Unterstützung bei der Umsetzung eventueller Auflagen
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