01/03/2014
Für Taxifahrten könnte auch künftig eine geringere Mehrwertsteuer fällig werden als für Fahrten mit einem Mietwagen inklusive Fahrer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Donnerstag in zwei deutschen Fällen, dass die steuerliche Bevorzugung von Taxifahrten rechtens sein kann. In Deutschland gilt bei Taxifahrten in der Regel ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent – für Mietwagen mit Fahrer werden die üblichen 19 Prozent fällig.
Voraussetzung für eine solche Ungleichbehandlung ist laut EuGH, dass sich beide Dienstleistungen voneinander unterscheiden und Kunden diesen Unterschied auch bemerken können. Ob Taxifahrten und Fahrten mit einem Mietwagen inklusive Chauffeur tatsächlich verschiedene Angebote sind, muss jetzt der Bundesfinanzhof klären. Von dieser Prüfung dürfte abhängen, ob sich Auswirkungen auf Fahrpreise ergeben.
http://www.welt.de/wirtschaft/article125260850/Wie-unterscheiden-sich-Fahrerdienst-und-Taxi.html
Taxis zahlen nur den ermäßigten Steuersatz. Mietwagenfirmen mit Chauffeurfahrten klagen dagegen. Der Bundesfinanzhof soll klären, ob die Angebote verschieden sind. Das könnte den Fahrpreis verändern.