02/05/2019
ALLES NEU MACHT DER MAI ?!
Genaugenommen war rs schon der 9.4. Denn seit dann gilt eine neu EU-Verordnung die den Betrieb von Ballonen neu regelt.
Die, unserer Meinung nach wichtigsten Änderungen für Passagiere sind:
💥Private Ballonfahrten sind nur noch mit maximal 3 Passagieren möglich.
💥 Gewerbliche Luftfahrtunternehmen brauchen keine Zulassung mehr von der Luftfahrtbehörde. Sie müssen den Betrieb jedoch an die Behörde melden.
Unser Service:
Natürlich achten wir bei der Vermittlung von Ballonfahrten genau darauf, das der vermittelte Ballonfahrer alle (auch die neuen) gesetzlichen Anforderungen erfüllt
SIE MÜSSEN SICH UM NICHTS KÜMMERN!