15/06/2026
+++ ACHTUNG HALBWISSEN +++
In den sozialen Medien und an den Stammtischen geistern aktuell wieder jede Menge Falschinformationen durch die Gegend. Da hört man Sätze wie: „Habt ihr schon gehört? Durch die neue VDI 2700 Blatt 3.2 müssen Zurrgurte jetzt plötzlich gekennzeichnet sein!“
Da hilft nur eins: ein tiefer Blick in die Fakten und kurz mal durchatmen. 🛑
Die Pflicht zur Kennzeichnung von Zurrgurten ist keine Neuheit der letzten Monate. Sie ist schon seit Jahrzehnten Standard und feste Grundlage jeder ordnungsgemäßen Ladungssicherung!
Damit ihr im Dickicht der Gerüchte und Neuerungen nicht den Überblick verliert und bei der nächsten Kontrolle absolut rechtssicher dasteht, habe ich den aktuellen Stand der Technik einmal sauber für euch aufgedröselt.
Hier sind die beiden entscheidenden Updates, die ihr wirklich kennen müsst:
1️⃣ Ende 2023 erschien die finale Fassung der VDI 2700 Blatt 3.1. Sie regelt detailliert die Anleitung, Anwendung und vor allem die Ablegereife von Zurrmitteln.
👉 Alles dazu hier nachlesen: https://www.michael-girbes.de/neue-version-zur-anleitung-von-zurrmitteln-die-vdi-2700-blatt-3-1-final-erschienen/
2️⃣ Frisch in 2026 ist das Blatt 3.2 erschienen. Hier geht es gezielt um die Einrichtungen und den Ablauf zur Prüfung von weiteren Ladungssicherungshilfsmitteln, wie bspw. Stangen und Rungen.
👉 Die Änderungen im Detail: https://www.michael-girbes.de/anderungen-vdi-2700-blatt-3-2/
Mein Fazit für die Praxis:
Lasst euch nicht verunsichern! Ladungssicherung ist kein Hexenwerk, erfordert aber verlässliche Quellen statt gefährlichem Halbwissen. Teilt die Beiträge gerne mit Kollegen, Kraftfahrern und Lade-Profis, damit auf der Straße Klarheit herrscht.
Allzeit gute und sichere Fahrt! 🚛💨