07/09/2026
Wohnung kündigen und dabei draufzahlen? Das muss nicht sein 🏠
In der Schweiz ist eine Kündigung nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von allen im Mietvertrag eingetragenen Personen unterschrieben ist. Für Wohnungen gilt eine gesetzliche Mindestfrist von 3 Monaten, in Zürich mit den ortsüblichen Kündigungsterminen Ende März, Juni und September. Auch bei einem Todesfall endet der Mietvertrag übrigens nicht automatisch, die Erben treten in den bestehenden Vertrag ein.
Nach der Kündigung kommt die Übergabe: vollständig räumen, gründlich reinigen, Zustand dokumentieren, alle Schlüssel bereithalten. So gibt es keine Diskussionen mit der Verwaltung und die Kaution kommt schneller zurück.
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