12/05/2020
Update for Austria
⚠️Laut Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 sind Fahrten zur Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, ausgenommen Bestattungsfahrten, bis voraussichtlich 28. Mai 2020 untersagt. Personenbeförderung im Linienverkehr und auf Fähren sind gestattet.
⚠️Für die gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen bei Grenzübertritten (u.a. verpflichtendes Melden bei den Sicherheitsbehörden).
⚠️Die Überwachung der an , und ist uneingeschränkt gewährleistet, ebenso ein allfälliger gemäß Alarmplan.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter:
www.viadonau.org
https://twitter.com/via_donau
Nachrichten für die Binnenschifffahrt finden Sie unter:
www.doris.bmk.gv.at