Unser gut eingespieltes Team mit langjähriger Erfahrung führt Ihren Umzug einwandfrei und sicher durch. -Umzug Privat und Gewerblich -Möbelmontage -Möbeltaxi -Entrümpelung -.... ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Firma JANARO Umzüge & Transporte Wuppertal
1.Der Auftrag
Das Umzugsunternehmen JANARO Umzüge & Transporte wird von dem Auftraggeber beauftragt einen Umzug durchzuführen. Für den Umzug
kann das Umzugsunternehmen einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen. Der Auftrag beinhaltet die Umzugsplanung, den Transport des Umzugsgut, das Abladen in dem neuen Objekt. Sobald sich der Unternehmer wie der Verbraucher über die Leistungen und Konditionen einig sind, wird der Vertrag per WhatsApp, SMS oder E-Mail geschlossen und ist rechtswirksam.
2. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Entrümpelung und die Entsorgung von Sperrmüll vor, während, oder nach dem Umzug müssen im Vorfeld verhandelt werden, damit diese Leistungen im Angebot festgehalten werden können. Leistungen, die gewünscht werden, aber nach Auftragserteilung dem Umzugsunternehmen bekannt werden, müssen extra berechnet werden. Als weitere zusätzlichen Leistungen gilt auch die Reinigung des alten Objektes, oder die Renovierung in den Urzustand des alten Objektes.
3. Kündigung des Vertrages
Eine Kündigung des Auftrages ist grundsätzlich immer möglich und bedarf der Schriftform, hier wie Vertragsabschluss auch per WhatsApp, SMS oder E-Mail. Die Kündigung muss nachweisbar bei dem Umzugsunternehmen eingehen. Bei einer Kündigung ohne einen Grund, oder ohne einen wichtigen Grund kann JANARO Umzüge & Transporte eine Rücktrittszahlung in Höhe von bis zu 30% des im Angebot veranschlagten Entgelts erheben. Ab 1 Tag vor dem Auftragstermin ist eine Kündigung des Auftrages zwar möglich, jedoch wird in diesem Fall 50% des Gesamtbruttopreises in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis wird JANARO Umzüge & Transporte 8 Stunden, also einen Arbeitstag berechnen. Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451 g HGB und Verhalten im Schadenfall Anwendungsbereich
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung). Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder mutwilliger Beschädigung ist auf einen Betrag von maximal € 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf den Betrag begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei mutwilliger Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Hier wird der Zeitwert der bereits genutzten Möbelgut in Ansatz zu bringen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender sowie bereits vorgeschädigtes Umzugsgut (auch nicht erkennbare Schäden)
Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender und andere nicht Firmenangehörige;
Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hin-gewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
Die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist. Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen hat. Haftung der Leute
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat. Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haftet nicht als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute. Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren. Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern. Anderweitig gilt der obige Haftungshöchstbetrag. Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf unmittelbar schriftlich und in Bildformate – festzuhalten.
Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 1 Tag nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Grundsätzlichen müssen Rechnungen über die Anschaffungskosten sowie den Zeitpunkt der Anschaffung vorgelegt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 1 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung. Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle u.ä.), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.)