17/09/2024
Gute Nachrichten für alle Fußgänger
Der Bundesrat stimmte am 5.7.2024 unter anderem folgende Änderungen der StVO zu, die Verkehrsminister Wissing vorgeschlagen hatte:
Die lokalen Verkehrsbehörden können jetzt zugunsten von Busspuren, Geh- und Radwegen leichter als bisher Kraftfahrzeuge „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken … beschränken oder verbieten“ (§ 45 Absatz 1 Satz 2 neue Nummer 7)
Wo auf Hauptstraßen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen 300 Meter kurze Tempo-30-Abschnitte möglich waren, können diese jetzt miteinander verbunden werden, wenn höchsten 500 Meter dazwischen liegen ($ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 4). Dadurch wird ein ständiger Wechsel 50 und 30 vermieden, der viele Verkehrsteilnehmer verwirrt.
Tempo 30 auf Hauptstraße ist jetzt auch vor Spielplätzen und an „hochfrequentierten Schulwegen“ möglich (§45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6).
Busspuren und Zebrastreifen waren bisher wie viele andere Regelungen nur möglich, „wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist“ (§ 45 Abs. 9 Satz 1). Nunmehr können sie beide auch ohne „zwingenden“ Bedarf angelegt werden.
Was heißt dies für Unterwössen?
Die Gemeinde könnte an allen Bushaltestellen einen Zebrastreifen anlegen. Damit würden vor allem Schulkinder und ältere Menschen weniger ein Problem haben den Bus zu erreichen bzw. auf dem Heimweg die Straße sicher überqueren.
Da im Abschnitt vom Rathaus bis zum Edeka ein stark frequentierter Schulweg entlangführt, könnte im Bereich vom Seniorenheim bis Alte Schulstraße die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden. Dadurch würden wir für unsere Schulkinder einen sicheren Weg zur Schule sowie Senioren einen sicheren Weg zum Einkaufen (Apotheke, Bäcker und Supermarkt) ermöglichen.
Dringender Bedarf besteht hier vor allem an der Bushaltestelle beim Penny. Da hier kaum die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und der Mindestabstand durch Autofahrer eingehalten werden. Beim Edeka überqueren die Fußgänger immer noch die Straße auf Höhe Postweg. Nachvollziehbarerweise nutzt kaum einer den Umweg bis zur Ampel bzw. die neue Querungshilfe auf Höhe Alte Schulstraße.
Gerade in diesem Bereich wären eine Ampel an der Alten Schulstraße die gleichzeitig mit Ampel am Rathaus geschaltet wird, sobald ein Bus ankommt, sinnvoll. Hierdurch wäre der gesamte Bereich für Fußgänger bei einer Rotphase sicherer. Zusätzlich gefährden Radfahrer auf den Gehwegen die Fußgänger, hier wären zusätzliche Radschutzstreifen entlang der Hauptstraße sinnvoll.
Radschutzstreifen dürfen im Gegensatz zu Radwegen in Ausnahmefällen von Kraftfahrzeugen fahrend verwendet werden – jedoch nicht als Parkplatz missbraucht. Kraftzeuge dürften innerorts an einer Bundesstraße am rechten Fahrbahnrand parken.
Zu beachten wäre jedoch auch, dass trotz Radschutzstreifen immer noch ein Mindestüberholabstand von 1,5 m gilt!