26/03/2026
Zur DRESDNER OSTERN vom 26. bis 29. März 2026 durften wir erneut mehrere Unternehmen bei der Einfuhr ihrer Orchideen unterstützen.
Pünktlich zur größten und bedeutendsten Orchideenschau der Welt konnten so tausende beeindruckende Blüten ihren Weg nach Dresden finden und die Internationale Orchideenwelt bereichern. 💐
Ein besonderer Dank gilt unseren Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrem Einsatz und Engagement diesen reibungslosen Ablauf möglich gemacht haben
Bei der Einfuhr gilt es grundsätzlich, einige wichtige Aspekte zu beachten.
Dazu zählen insbesondere der Artenschutz nach Washingtoner Artenschutzübereinkommen:
👉 Geschützte Arten unterliegen einer Genehmigungspflicht (Vorlage von CITES erforderlich)
👉 CITES Genehmigung unterstützt den Schutz von bedrohten Arten wie lebende Tiere und Pflanzen. Es betrifft darüber hinaus auch Produkte und Teile davon.
Die phytosanitäre Kontrollen dienen zum Schutz der lokalen Ökosysteme wie Pflanzen, Früchte, Gemüse, Saatgut, Holz und Erde vor der Einschleppung von Schädlingen und invasiven Arten.
Ergänzt wird dies durch die notwendige Dokumentation, wie das GGED, welches die pflanzengesundheitliche Kontrolle durch die Grenzkontrollstelle dokumentiert und bescheinigt. Anschließend folgt die Zollabfertigung mit Erbringung der Einfuhrabgaben.
Die Umsetzung erfolgt dabei stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.